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EHE UND SCHEIDUNG

 

Der Notar ist zuständig für die Beurkundung von Eheverträgen.

 

Mit einem Ehevertrag können Ehegatten Vereinbarungen zum ehelichen Zusammenleben und für den Fall der Scheidung treffen.

Ohne eine ehevertragliche Vereinbarung leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Jeder behält sein Vermögen und auch während der Ehe wird das Vermögen nicht gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten.

 

Im Fall der Scheidung werden die Vermögen beider Ehegatten gegenüber gestellt. Hat ein Ehegatte mehr Vermögen als der andere Ehegatte während der Ehezeit aufgebaut, muss er die Hälfte des mehrerzielten Vermögens an den anderen Ehegatten abführen.

 

Diese Rechtsfolge kann ehevertraglich geändert werden, z.B. indem entweder Gütertrennung vereinbart wird oder ehevertraglich bestimmt wird, welche Vermögensmassen
(z.B. Betriebe, Praxen, Vermögenssteigerungen des geerbten Vermögens) nicht berücksichtigt werden dürfen.

Im Ehevertrag kann zudem eine Vereinbarung zum Unterhalt getroffen werden. Dieser kann ausgeschlossen, beschränkt oder erweitert werden. Maßgeblich für die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung ist, dass kein Ehegatte entweder bei Ehevertragsschluss oder bei Scheidung sittenwidrig benachteiligt wird.

Letztlich kann der Ehevertrag eine Regelung zum Versorgungsausgleich enthalten. Der Versorgungsausgleich betrifft die Rente/Pension. Ohne eine ehevertragliche Regelung werden die Anrechte, die jeder Ehegatte während der Ehezeit erwirbt, geteilt. Der Ehevertrag kann den Versorgungsausgleich ausschließen oder beschränken, z.B. auch bestimmte Rentenversicherungen aus dem Versorgungsausgleich herausnehmen.

 

Ehevertragliche Vereinbarungen müssen stets angemessen sein und dürfen keinen Ehegatten sittendwidrig benachteiligen.

 

Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten in Trennung die vorgenannten Bereiche ebenfalls regeln. So lassen sich Ansprüche sichern, ohne erneut gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Der Notar berät beide Ehegatten gleichermaßen bei Erstellung eines Ehevertrags.

Ehevertrag Online-Formular

Scheidungsvereinbarung Online-Formular

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