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ERBBAURECHT
Wir beraten zu rechtlichen Fragen des Erbbaurechts.
Erbbaurechte erfreuen sich aufgrund steigender Grundstückspreisen erneut zunehmender Beliebtheit, und zwar in der privaten wie der gewerblichen Grundstücksnutzung.
Während Grundstückseigentümer durch das Erbbaurecht einen lukrativen Jahreszins erzielen können, ermöglicht das Erbbaurecht dem Grundstücksnutzer die Errichtung einer baulichen Anlage – ohne den Grundstückspreis dafür aufbringen zu müssen –.
Wir entwerfen und vollziehen regelmäßig Erbbaurechtsverträge.
Wir vertreten Sie zu allen Fragen des Heimfalls, des Erbbauzinses und der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Erbbaurechtsvertrag.
Der Verkauf und Belastungen des Erbbaurechts können von der Zustimmung des Eigentümers abhängig sein. Wir prüfen, wann die Zustimmung zu erteilen ist oder verweigert werden darf.