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ERBRECHT
Wir beraten Sie als Rechtsanwalt und Notar in Wiesbaden im Erbrecht.
Wir beraten vorsorgend bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen (Testament/Erbvertrag).
Wir zeigen Ihnen die Regelungsmöglichkeiten auf und erläutern die Vor- und Nachteile bestimmter Verfügungen, z.B. eines Berliner Testaments, der Vor- und Nacherbfolge, von Vermächtnissen oder der Testamentsvollstreckung. Muster können wir gerne zur Verfügung stellen.
Besondere Lebenskostellationen bedürfen gut durchdachter Bestimmungen. Sei es das Ehepaar in Trennung, die Patchwork-Familie, das beeinträchtigte Kind oder der überschuldete potentielle Erbe, häufig lässt sich durch eine durchdachte letztwillige Verfügung Streit vermeiden und Vermögen über Generationen hinweg sichern.
Auch durch den Erbverzichtsvertrag oder den Pflichtteilsverzichtsvertrag lassen sich früh Streitigkeiten vermeiden.
Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt in Wiesbaden für Erbrecht auch beim Widerruf Ihres Testaments oder bei der Anfechtung des Testaments oder dem Rücktritt vom Erbvertrag.
Erbengemeinschaften begleiten wir als Rechtsanwälte aus Wiesbaden und als Notar in Wiesbaden bei der Erbauseinandersetzung. Unserer Erfahrung nach lässt sich Streit unter den Erben durch die Art und Weise der Kommunikation häufig vermeiden. Oft beraten wir deshalb unsere Mandanten auch nur im Hintergrund. Entstehen unlösbare Konflikte oder möchten Sie die Angelegenheit in unserer Hände legen, vertreten wir Sie selbstverständlich gegenüber Miterben, Testamentsvollstreckern, Nachlasspflegern, Gläubigern und weiteren Beteiligten, natürlich auch vor Gericht.
Sie meinen das Testament beruht auf einem Irrtum? Wir Rechtsanwälte für Erbrecht prüfen die Erfolgsaussichten einer Anfechtung.
Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen möchten, steht Ihnen unser Notariat in Wiesbaden
zur Verfügung.
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