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FAMILIE UND KINDER

Der Notar ist zuständig für Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärung und Adoptionen.
Mit der 
Sorgeerklärung können Eltern erreichen, gemeinsam die elterliche Sorge für ein Kind zu

übernehmen. Diese steht bei Unverheirateten ansonsten nur der Mutter zu.

Der Notar ist zuständig für die Beurkundung des Antrages auf Adoption. Der Notar prüft die Antragsvoraussetzungen und stellt den Antrag beim Familiengericht. Maßgeblich für die Adoption ist, dass zwischen den Beteiligten eine Eltern-Kind-Beziehung besteht. Auch die Adoption von Volljährigen ist möglich. Unser Notariat in Wiesbaden berät Sie im Antragsverfahren.

Adoption Online-Formular

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