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ZURÜCK - NOTARKOSTENRECHNER
Notargebühren sind gesetzlich festgelegt; Vereinbarungen darüber unzulässig.
Die Kosten bestimmen sich nach dem Geschäftswert (z.B. dem Kaufpreis bei einem Kaufvertrag oder dem Wert des Vermögens bei einem Testament).
Auf der Internetseite der Bundesnotarkammer finden Sie einen Gebührenrechner.
https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner
Bei Verträgen (z.B. Kaufvertrag, Schenkung, Erbvertrag) beträgt der Gebührensatz "2".
Bei einseitigen Erklärungen (z.B. Testament, Vollmacht, Grundschuld) beträgt der Gebührensatz "1".
Zögern Sie nicht uns unverbindlich vorab nach den Gebühren zu fragen.
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