Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Anweisung an behandelnde Ärzte und Betreuer.
In der Patientenverfügung wird der Wille für eine medizinische Behandlung geäußert, sollte man in der konkreten Situation nicht mehr zur Äußerung seines Willens in der Lage sein.
Die Patientenverfügung wurde früher auch Patiententestament genannt.
Die Patientenverfügung muss schriftlich erteilt werden. Schreibunfähige müssen ihre Patientenverfügung von einem Notar beurkunden lassen.
In der Patientenverfügung muss der Behandlungswille konkret formuliert sein. Floskelhafte und pauschale Anweisungen wie z.B. der Wunsch in "Würde und Frieden sterben zu dürfen", genügen nicht. Die Patientenverfügung muss zunächst den Anwendungsbereich benennen und Situationen beschreiben, in denen sie gelten soll. Nach dieser Festlegung müssen die dafür gewünschten medizinischen Maßnahmen beschrieben werden.
Die Patientenverfügung wird häufig mit einer Betreuungsverfügung kombiniert.
Die Betreuungsverfügung ist die Benennung einer konkreten Person für den Fall des Verlust der Geschäftsfähigkeit. In diesem Fall benennt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
Die Vorsorgevollmacht kombiniert die Patientenverfügung. Der Bevollmächtigte hat die Aufgabe, die Patientenverfügung gegenüber den behandelnden Ärzten durchzusetzen.
Meist wird dem Bevollmächtigten eine Generalvollmacht für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit erteilt. Diese Generalvollmacht ermächtigt zu allen denkbaren rechtlichen Handlungen. Die Erteilung setzt deshalb ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Statt einer Generalvollmacht kann auch eine Spezialvollmacht erteilt werden, z.B. wenn ein Bevollmächtigter lediglich in Gesundheitsangelegenheiten, ein anderer Bevollmächtigter in vermögensrechtlichen Angelegenheiten entscheiden können soll.
Die Generalvollmacht wie die Patientenverfügung kann schriftlich erteilt werden. Die notarielle Erstellung bietet den Vorteil der höheren Akzeptanz im Rechtsverkehr. Der Notar prüft und bestätigt die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgeber bei der Erteilung der Vollmacht.
Vorsorgevollmacht Online-Formular
PATIENTENVERFÜGUNG - VORSORGEVOLLMACHT
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