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ZURÜCK - SCHENKUNG

SCHENKUNG

Vermögen kann frühzeitig auf die nächste Generation übertragen werden. 

 

Egal, ob Immobilien, Depots oder Unternehmensbeteiligungen verschenkt werden sollen, bei einer Schenkung sollten vertragliche Vereinbarungen nicht fehlen.

 

Möchten Sie das verschenkte Vermögen noch weiter nutzen (z.B. in Gestalt des Nießbrauchs oder eines Wohnrechts bei Immobilien)?


Möchten Sie das verschenkte Vermögen in bestimmten Fällen zurückerhalten (z.B. bei Insolvenz oder Scheidung des Beschenkten, bei Weiterveräußerung oder Belastung)?

Soll sich der Beschenkte das Geschenk auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen? Dabei ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung das Erbrecht damit ausgeschlossen sein kann. Eine Klarstellung ist insoweit nötig.

 

Sollen Geschwister im Erbfall ausgeglichen bzw. abgefunden werden? Die gesetzlichen Regelungen sollten in dieser Hinsicht konkretisiert werden.

Bei Gesellschaftsbeteiligungen kann statt der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auch die Einräumung einer Unterbeteiligung gewählt werden, um Vermögen zwar zu übertragen, aber selbst noch als Unternehmer die Entscheidungsbefugnis nach Außen zu behalten.

 

Wenn Sie Vermögen übertragen möchten, führen wir zunächst ein Vorgespräch (persönlich oder telefonisch) und erstellen im Anschluss den Vertragsentwurf entsprechend Ihrer Vorgaben. Nach Ihrer Prüfung (auch mit Ihrem Steuerberater) und Zustimmung wird der Vertrag in einem Beurkundungstermin unterzeichnet und sodann von uns vollzogen.

Schenkung Online-Formular

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