ZURÜCK - SCHENKUNG
SCHENKUNG
Vermögen kann frühzeitig auf die nächste Generation übertragen werden.
Egal, ob Immobilien, Depots oder Unternehmensbeteiligungen verschenkt werden sollen, bei einer Schenkung sollten vertragliche Vereinbarungen nicht fehlen.
Möchten Sie das verschenkte Vermögen noch weiter nutzen (z.B. in Gestalt des Nießbrauchs oder eines Wohnrechts bei Immobilien)?
Möchten Sie das verschenkte Vermögen in bestimmten Fällen zurückerhalten (z.B. bei Insolvenz oder Scheidung des Beschenkten, bei Weiterveräußerung oder Belastung)?
Soll sich der Beschenkte das Geschenk auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen?
Soll er seine Geschwister im Erbfall ausgleichen bzw. abfinden?
Wenn Sie Vermögen übertragen möchten, führen wir zunächst ein Vorgespräch (persönlich oder telefonisch) und erstellen im Anschluss den Vertragsentwurf entsprechend Ihrer Vorgaben. Nach Ihrer Prüfung und Zustimmung wird der Vertrag in einem Beurkundungstermin unterzeichnet und sodann von uns vollzogen.